Das Bundesfinanzministerium verkürzt die steuerlich zugrunde zu legende Nutzungsdauer von Computerhardware und Software von bisher 3 Jahren auf 1 Jahr.
Da die Computerhardware und Software unterliegen einem schnellen technischen Wandel. Deshalb wird die seit über 20 Jahren geltende Nutzungsdauer für Hard- und Software den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
Für welche Hardware gilt das?
- Desktop PCs
- Notebooks
- Tablets
- Thin-Clients
- Workstations
- Dockingstations
- Peripheriegeräte (z.B. Monitor, Tastatur, Maus, Scanner, Kamera, Lautsprecher usw.)
- externe Speichermedien (NAS, Festplatten usw.)
- Ausgabegeräte (Drucker, Plotter, Beamer usw.)
Die Geräte müssen den EU-Vorgaben für umweltgerechte Gestaltung von Computern und Servern entsprechen.
Für weiche Software gilt das?
- Jegliche Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung.
- Alle Standardanwendungen
- Individuelle Anwendungen wir z.B. ERP Software und Warenwirtschaftssysteme
Quelle: www.haufe.de
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