E-Mail Archivierung

nach GoBD*

*Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Geschäftliche E-Mails, einschließlich der angehängten Dateien, müssen:

vollständig

manipulationssicher

jederzeit verfügbar

maschinell lesbar

archiviert werden. Die Dauer der Aufbewahrungspflicht richtet sich nach dem Inhalt der E-Mail und folgt den üblichen steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen!

Unsere Archivierungslösungen entsprechen diesen Anforderungen!

Bei Fragen zu unseren E-Mail Archivierungslösungen

Bei Fragen zur GoBD wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater!

Egal was du für eine Arbeit machst,

eines ist letztendlich wirklich wichtig:

Die darin investierte Sorgfalt.